Checklliste
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JA – für alle Modelle.
Es geht um Erstflüge auf einem Modellflugplatz mit Artikel 16 Bescheid!
Bevor ein Flugmodell im Flug verwendet wird ist es notwendig, dass sein technischer Zustand und die Betriebssicherheit der Fernsteuerung, das Vorhandensein der Registrierungsnummer usw. überprüft werden. Diese Überprüfung erfolgt anhand der hierfür vorgesehenen Checkliste.
Flugmodelle mit MTOM<25 kg: Die Checkliste ist vom Betreiber:in/Piloten:in abzuarbeiten. Eine zweite Person ist nicht erforderlich.
Flugmodelle mit MTOM>25 kg: Die Checkliste ist vom Betreiber:in/Piloten:in im Beisein einer weiteren Person, die über Sachkenntnisse verfügt (z.B.: er/sie betreibt selbst große Flugmodelle), abzuarbeiten.
NEIN
Erstflug Checklisten bleiben über die gesamte Lebensdauer eines Flugmodells gültig.
Hinweis: Nach erfolgten wesentlichen Änderungen, Umbauten oder größeren Reparaturen ist eine Überprüfung des Flugmodells und Erstellung einer neuen Erstflug Checkliste empfohlen.
Ja – auch von Gastflugpiloten.
Wenn ein Betrieb ausschließlich in der open Kategorie durchgeführt wird, ist keine Erstflugcheckliste erforderlich. Auf einem Modellflugplatz mit Artikel 16 Genehmigung kann auch in der open Kategorie geflogen werden, wenn die Grundvoraussetzungen dazu erfüllt sind! (max. Flughöhe 120 m, MTOM <25 kg, Mindestalter des Piloten 16 Jahre, Registrierung und Kennzeichnung am Modell, Kenntnisnachweis).
Die Erstflug-Checkliste für Modelle unter 25kg und auch die Checklisten für Modelle über 25kg verbleiben immer beim Betreiber und sind von diesem ständig mitzuführen! Wenn der Vereinsvorstand darauf besteht, dass die Vorlage dieser Unterlagen eine Voraussetzung für die Benutzung des vereinseigenen Modellflugplatzes ist, kann er diese natürlich kontrollieren.
Die ACG und die Exekutive dürfen diese Erstflugchecklisten kontrollieren. Ein Nichtmitführen stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann als solche geahndet werden.
Hinweis: Eine Kopie oder ein Foto am Handy wird bei einer solchen Kontrolle meist ausreichen, Gegebenenfalls kann man dem Kontrollorgan das Originaldokument im Nachhinein vorlegen.
Hinweis: Man sollte bedenken, dass bei einem Unfall das Fehlen der Erstflugcheckliste den Versicherungsschutz aussetzen könnte. Der durch die Mitgliedschaft beim ÖAeC erworbene Versicherungsschutz basiert darauf, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Im Falle einer Nichteinhaltung könnte im Falle eines Unfalls die Versicherung beim Schadensverursacher:in regressieren.