Ja – für alle Modelle. Es geht um Erstflüge auf einem Modellflugplatz mit Artikel 16 Bescheid!

Die Erstflugcheckliste für Modelle mit einem MTOM unter 25 kg ist einmal pro Modell auszufüllen.

Ebenso die erweitere Erstflugcheckliste für Modelle mit einem MTOM über 25 kg, diese ist nach dem Vieraugenprinzip zu unterfertigen.

Die Vorflugcheckliste für Modelle mit einem MTOM > 25 kg ist einmal pro Flugtag auszufüllen und ab der MFBO Version 3.0 nicht mehr nach dem Vieraugenprinzip zu unterfertigen!

Erstflugcheckliste gilt für ALLE Modelle, wenn ein Modelflugplatz Artikel 16 hat.

Die Erstflug-Checkliste für Modelle unter 25kg und auch die Checklisten für Modelle über 25kg verbleiben immer beim Betreiber und sind von diesem ständig mitzuführen!

Ja! Man könnte sie ja mit dem Handy fotografieren und hätte sie dann immer dabei! Die ACG und die Exekutive dürfen diese Erstflugchecklisten kontrollieren. Man sollte bedenken, dass bei einem Unfall das Fehlen der Erstflugcheckliste den Versicherungsschutz aussetzen könnte.